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Wann ist ein Riss mangelhaft?
Wenn Risse einerseits die Standsicherheit nicht beeinträchtigen, anderseits bei spröden Baustoffen nicht völlig zu verhindern sind, ergibt sich die Frage nach ihrer Bewertung. in diesem Zusammenhang gilt ein Riß welcher den Gebrauchswert eines Bauwerkes mindert zweifellos als mangelhaft. Ob jedoch der Gebrauchswert eines Bauwerks vermindert ist hängt einerseits von den Risseigenschaften (Rissweite, Rissanzahl und Risslänge) und andererseits von der Aufgabe des Bauteils ab in welchem sich der Riss befindet.

Risse im Neubau:
Risse als Folge von Schwindungen und Setzungen sind eine unvermeidliche Begleiterscheinung von Neubauten. Typisch für solche Setzungen sind zum Beispiel horizontale Risse, insbesondere in den Obergeschossen.

Risse im Stahlbeton:
Bei Stahlbeton im Freien wird eine Rissweite von bis zu 0,2 mm allgemein als unschädlich angesehen, da die Oberflächenspannung des Wassers hier einer Durchfeuchtung entgegenwirkt und eventuell eingedrungene Feuchtigkeit während der Verdunstungsperiode zurücktrocknen kann. Dem gegenüber stellen durchgehende Risse von 0,2 mm Weite bei Bauteilen aus WU-Beton bereits Schäden dar, da hier Wasser durchdringen kann.

Risse im Putz:
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass geringere Schlagregenfeuchtigkeit, die durch Putzrisse mit einer Breite bis zu 0,3 mm in die Konstruktion einbringt, während der Verdunstungsperioden auch wieder entweicht. Forschungsergebnisse zeigen, dass Risse in Außenputzen von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) mit einer Breite von circa 0,2 mm die Funktion des Putzes als Regenschutz nicht wesentlich beeinträchtigen. DIN 18550-2: 1985-0: "Die Oberfläche des Putzes soll frei von Rissen sein. Haarrisse in begrenztem Umfang sind nicht zu bemängeln, da sie den technischen Wert des Putzes nicht beeinträchtigen.(...)" WTA-Merkblatt 2-4-94 (12/1995) "Beurteilung und Instandsetzung gerissener Putze an Fassaden"

In der Regel ist bei mineralischen Putzsystemen keine optische Beeinträchtigung gegeben, wenn nachfolgend aufgeführte Rissbreiten nicht überschritten werden: ▫ bis 0,1 mm bei glatter Feinstruktur (z.B. gefilzt, verwaschenen, geglättet) ▫ bis 0,2 mm bei einem strukturgegebenen Korn von > 3 mm Breitere Risse stellen dann keinen Mangel dar, wenn sie unter gebrauchsüblichen Bedingungen nicht sichtbar sind und auch sonst keine Beeinträchtigung erfolgt. (...)

 

Beurteilung von Risseigenschaften:

Für Risse in Bauwerken gibt es eine Reihe charakteristische Ursachen. Aufgrund der Risseigenschaften und -charakteristik kann der Kenner auf die ursächliche Krafteinwirkung schließen. Durch die Untersuchung von Rißeigenschaften kann auch auf das Alter der Risse rückgeschlossen werden.

Rissbeobachtung:
Mit Hilfe von Rissmonitoren können Verformung und Bewegung von Rissen über einen Zeitraum beobachtet und nachvollzogen werden.

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