Urteile

Nachfolgend finden Sie eine kleine Auswahl von Urteilen einiger Gerichte rund um das Sachverständigenwesen:

Berufsbezeichnung
Zur Führung der Berufsbezeichnung "Sachverständiger für Bauwesen"

Mit dem Urteil des LG Regensburg vom 28.02.2002 (AZ.:1 HK O 1979/01) wurde einem Sachverständigen die Führung der Bezeichnung "Sachverständiger für Bauwesen" untersagt.

Die Bezeichnung verstoße gegen das Irreführungsverbot des § 3 UWG. Hintergrund ist eine Klage die darauf fußt, dass kein Sachverständiger in allen Fachbereichen des Bauwesens besondere Sachkunde besitzen kann, da die Begrenztheit menschlichen Wissens eine derartig umfassende Befähigung nach der Natur der Sache nicht zulässt. Das Fachgebiet (Sparte), in dem besondere Fachkunde vorhanden ist, muss explizit genannt werden. Die Verwendung der Bezeichnung "Sachverständiger für Bauwesen" hat demnach auf allen Geschäftspapieren, Werbung usw. grundsätzlich zu unterbleiben. Quelle: IfS-Informationen

Es sind etliche Fälle dokumentiert worden, wonach „freie Sachverständige“ oder „verbandsanerkannte Sachverständige“ mit ihrer Werbung gegen das Irreführungsverbot § 3 UWG verstoßen haben (vgl. beispielsweise LG Leipzig O 2 HKO 253/00, LG Essen 42 O 120/02, LG Konstanz 8 O 62/05), weil sie zum Zweck eines Wettbewerbsvorsprungs versuchten, zum Beispiel eine sprachliche und/oder gedankliche Nähe zu einer Bestellungskörperschaft herzustellen, die keineswegs vorhanden ist.