Feuchteschäden und Schimmelpilze in Gebäuden
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Im Streitfall geht es um die Frage ob Bauschäden oder Nutzerverhalten die Ursache für Schimmelbefall ist. Wie immer stehen sich dabei die Themenkomplexe des persönlichen Wärme- und Feuchteschutz (= richtiges Lüften und richtiges Heizen) sowie des konstruktiven Wärme- und Feuchteschutz (= ausreichender konstuktiver Schutz vor Wärmeverlust und Tauwasser, ausreichende Lüftungsmöglichkeit) gegenüber.
Ursachen für Schimmelwachstum:
Schimmelbefall ist das letzte Glied einer Kette von schädigenden Ereignissen, deren Ursachen vielfältig, jedoch immer aus dem Gebiet des Wärme-und Feuchteschutzes sind. In Wohnungen sind meist alle Voraussetzungen für das Wachstum von Schimmelpilz gegeben - mit Ausnahme der Feuchte. Deshalb geht man heute davon aus, dass oberhalb einer Luftfeuchtigkeit von 80% Schimmelwachstum in Gebäuden möglich ist. In diesem Zusammenhang hat Luftfeuchtigkeit die Eigenschaft zum kältesten Punkt zu diffundieren; sinkt die Lufttemperatur unterhalb des Taupunktes, so fällt Luftfeuchtigkeit aus (Kondensat).
Weitere technische Ursachen für Feuchteschäden in Wohnungen:
Neben der Kondensation von Luftfeuchtigkeit an kalten Außenbauteilen können feuchte Wände oft auch auf folgende technischen Ursachen zurückgeführt werden:
- - Abdichtungsmängel bei Außenwand, Dach und erdberührten Bauteilen
- - Abdichtungsmängel bei Naßräumen
- - Installationsmängel und sonstige Wasserschäden
- - Wasserdampfdiffusionstechnisch falsche Schichtenfolge
- - Tauwasser infolge Luftundichtigkeit, Konvektion
- - Baustoffe zu feucht eingebaut - Gebäude zu früh bezogen
- - Heizkörper fehlt/ falsch dimensioniert, angeordnet
- - Fehlende/ mangelhafte mechanische Lüftung
Nutzerverhalten als Ursache für Feuchteschäden in Wohnungen:
Für Bauphysiker und Bausachverständige ist Nutzerverhalten als Schadensursache nur indirekt nachweisbar. Zwar gibt es einige Messmethoden welche auf falsches Lüften beziehungsweise unzureichendes Heizen hindeuten, jedoch gilt im Grundsatz, dass erst alle denkbaren technischen Ursachen ausgeschieden sein müssen - also keine Fehler im konstruktiven Wärme- und Feuchteschutz nachweisbar sind - bevor vom sachverständigen Standpunkt aus mit Gewissheit auf Nutzerverhalten als Schadensursache geschlossen werden kann.